Batterieverordnung
Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Gemäß der Batterieverordnung sind wir mit dem Vertrieb von Batterien, oder Verkauf von Geräten die Batterien enthalten, dazu verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz verboten. Als Endverbraucher sind sie gesetzlich dazu verpflichtet gebrauchte Batterien zurückzugeben.
Nach dem Gebrauch können sie Batterien in der Verkaufsstelle, oder an verschiedenen Anlaufstellen in deren unmittelbarer Nähe kostenlos abgeben. Hierzu zählen kommunale Sammelstellen oder der Handel.
Ein Versand in unser Ladengeschäft an folgende Adresse ist auch möglich.
Hild Radwelt
Engesserstraße 9
79108 Freiburg
Deutschland
Durch das Symbol mit dem durchgestrichenen Mülleimer werden Schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet. All diese Batterien müssen fachgerecht entsorgt werden. Wenn Schadstoffe über den folgenden Grenzwerten enthalten sind finden sie dazu ebenfalls eine Kennzeichnung.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent
Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.