Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren vom Dienstradmodell. Auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist Fahrradleasing eine preiswerte, gesunde und umweltfreundliche Ergänzung oder Alternative zum Dienstwagen. Egal, ob Pedelec, S-Pedelec oder traditionelles Fahrrad – suche dir dein Wunschrad aus und radele künftig entspannt zu deinen Terminen. 

Die 1%-Regelung gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für dich. Mit dem Unterschied, dass Sie 1% des geviertelten Fahrrad Neupreis auf deinen jährlichen Umsatz gerechnet werden. Du erhöhst deinen Umsatz somit marginal. Das Fahrrad kannst du damit selbstverständlich auch privat nutzen. Du solltest nur mit deinem Steuerberater den Nachweis der dienstlichen Nutzung klären. Das ist die maßgebliche Besonderheit des Dienstradleasings für Selbstständige.

Vorteile beim Dienstradleasing als Selbstständiger

  • Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, und verringern somit die Steuerlast.
  • Der Verwaltungsaufwand ist aufgrund der Onlineportale der Leasinganbieter gering.
  • Mit der monatlichen Leasingrate sparst du dir hohe Anschaffungskosten und verbesserst die Liquidität.
  • Du profitierst als Selbstständiger doppelt vom Fahrradleasing. Auf der Arbeitnehmerseite als auch auf der Arbeitgeberseite.

Unsere Leasingpartner

Dienstradleasing ist Vertrauenssache. Das Zusammenspiel zwischen Dir, Leasinggeber und Fachhändler muss reibungslos funktionieren - nur so profitiert du in vollem Umfang von deinem Fahrrad/E-Bike.
Wir arbeiten mit den marktführenden Leasinganbietern zusammen.

Als Selbstständiger hast du die freie Auswahl zwischen den zahlreichen Leasinganbietern. Wir beraten dich gerne, und helfen dir dabei den richtigen Leasinganbieter zu finden und dich auf ein Dienstrad zu brignen.