Förderung
Lastenrad Förderung
Unternehmen erhalten beim Erwerb von Schwerlastenrädern einen Zuschuss von 25 Prozent (maximal 2.500 Euro) aus dem Förderprogramm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Diese Förderung ist auch in Verbindung mit einem Leasingvertrag möglich.
Elektrolastenräder
✓ Du möchtest ein Elektrolastenfahrrad oder einen Elektrolastenanhänger kaufen oder leasen.
✓ Du setzt das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
✓ Du erhältst für das Elektrofahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 €.
✓ Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
In Baden-Württemberg sollen im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich mehr Elektrolastenräder oder -Anhänger eingesetzt werden. Mit einem solchen Fahrzeug transportierst du schwere unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich und leistest gleichzeitig einen Beitrag für ein gesundes, sauberes und lebenswertes Land.
Das kannst du finanzieren:
✓ Du kaufst oder least ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder.
✓ Du nutzt das Fahrzeug mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg.
✓ Du kannst die Förderung für maximal 20 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bekommen.
Das kannst du nicht finanzieren:
✓ Elektrolastenräder oder Elektrolastenanhänger, die du ausschließlich privat nutzt, fördern wir nicht.
S-PEDELEC FÖRDERUNG
Bei Erwerb von S-Pedelecs (Kleinkrafträder bis 45 Km/h) erhältst du einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal 3.500 Euro) aus dem Förderprogramm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Du musst nur ein fahrbereites verbrennungsmotorisches Kraftrad außer Betrieb nehmen und gleichzeitig ein neues Elektrozweirad anschaffen.
Abwrackprämie für Roller und Krafträder
✓ Du nimmst ein fahrbereites verbrennungsmotorisches Kraftrad außer Betrieb und schaffst gleichzeitig ein neues Elektrozweirad an.
✓ Du setzest das Elektrozweirad gewerblich, gemeinnützig oder kommunal ein.
✓ Du erhältst einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 €.
✓ Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Das Ministerium für Verkehr möchte ein Umdenken im Mobilitätsverhalten bei gewerblichen Unternehmen in Baden-Württemberg erreichen. E-Zweiräder verringern im Vergleich zu konventionell betriebenen Zweirädern lokale Abgas- und Lärmemissionen. Die Außerbetriebnahme von Altfahrzeugen gewährleistet, dass Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß aus dem Verkehr gezogen werden.
Das kannst du finanzieren:
✓ Du bist Eigentümer eines fahrbereiten verbrennungsmotorischen Rollers oder Kraftrades der EG Klasse L1e und L3e, welches du endgültig außer Betrieb nehmen und durch ein neues Elektrozweirad (z.B. E-Roller, S-Pedelec oder E-Motorrad) ersetzen möchtest.
✓ Das neue Elektrozweirad verbleibt mindestens 3 Jahre in deinem Eigentum und wird in Baden-Württemberg eingesetzt.
Das kannst du nicht finanzieren:
✓ Erwerb und Leasing von Elektrolastenrädern fördern wird ausschließlich im Rahmen des Förderprogramms für Elektrolastenräder.
Förderung von Verleihstationen für Kommunen
Bei Anschaffung von Pedelecs für Leihstationen erhalten Kommunen eine Förderung von 50 Prozent (maximal 1.000 Euro) pro Pedelec der Kosten aus dem Förderprogramm des Verkehrsministerium Baden-Württemberg.
Wie viel?
50 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn du jetzt Pedelecs für deine Verleihstationen anschaffst.
1.000 Euro Maximalbetrag pro Rad stellen wir für dich bereit, wenn du in Baden-Württemberg ansässig bist und Ladevorrichtungen an ÖPNV-Haltepunkten bereitstellst.
Für wen?
Wir fördern dich, wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst und in Baden-Württemberg ansässig bist:
✓ Kommunen
✓ Körperschaften des öffentlichen Rechts
Wenn du noch unentschlossen bist, bedenke bitte:
✓ die Anerkennung vonseiten der Bürgerinnen und Bürger
✓ den Service für Touristen
✓ die nachhaltige Mobilität, die du unterstützest
✓ die Weitsicht, die du damit beweist.