Sicherheitskonzept Hild Radwelt
AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA-VERORDNUNG GILT BEI UNS AB SOFORT DIE:
- 3G-REGELUNG: EINLASS UND BERATUNG
Um dich und andere zu schützen, sind folgende Maßnahmen für deinen Besuch erforderlich:
✓ FFP2-Maske
Das Tragen einer FFP2-Maske ist während deines Einkaufs verpflichtend.
Im Ladengeschäft:
Aufgrund der aktuellen Verordnungen müssen alle Personen ab 6 Jahren für den Besuch des Einrichtungshauses einen der folgenden Nachweise erbringen:
✓ Nachweispflicht 3G Regelung
- Nachweislich vollständig geimpfte Personen
- Nachweislich von Covid-19 genesene Personen
- Nachweis eines negativen PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) oder
- Nachweis eines PoC-Antigen-Schnelltests (max. 24 Stunden alt)
Ausnahmeregelung und Nachweispflicht fur Kinder und Schulkinder gemaß der aktuellen Landesverordnung.
Bitte beachte, dass HILD RADWELT verpflichtet ist zu prüfen, ob das vorgelegte Impf- oder Testzertifikat für dich ausgestellt wurde. Bitte halte zusätzlich zum Zertifikat ein offizielles Dokument (Lichtbildausweis) zur Identifikation bereit. Danke für das Verständnis.
Für weitere Fragen stehen wir euch zu Verfügung: